Der Projekterfolg ist nicht garantiert, zudem könnte das Eintreten von weiteren unvorhergesehenen Risiken die Fortsetzung des Projekts unmöglich machen.

Auch die Entscheidung des Managements über die Beendigung eines nach Plan verlaufenden Projekts ist ein Projektrisiko. Wenn der Lenkungsausschuss, der Projektleiter oder der Geschäftsverantwortliche entscheiden, dass die Fortführung des Projektes nicht zu verantworten ist, wird es abgebrochen.

Dies bedeutet nach DIN das "Einstellen der Projektabwicklung vor Erreichen der Projektziele mit dem Willen, das Projekt nicht weiterzuführen."

Wenn ein Projektabbruch nicht aus übergeordneten Gründen (z.B. Aufgabe eines Geschäftsbereiches) erfolgt, sollte eine solche Entscheidung erst nach einem Projektaudit gefällt werden.

Vielfach erweist es sich allerdings, dass Fehler bei der Definition des Projektzieles vorliegen und eine Sanierung des Projektes möglich ist.

Projektunterbrechung bedeutet den Stillstand in der Projektabwicklung mit dem Willen, das Projekt weiterzuführen (DIN 69901).

Im Allgemeinen wird die Projektunterbrechung durch ungeplante und unerwartete Ereignisse hervorgerufen, aber auch eine geplante Projektunterbrechung (z.B. Winterpause bei Bauprojekten) ist möglich.

Im Gegensatz zur Projektunterbrechung ist die Sistierung der "vom Auftraggeber formell geforderte Stillstand in der Auftrags- bzw. Projektabwicklung, bei dem zunächst offenbleibt, ob der Auftrag bzw. das Projekt weitergeführt wird" (DIN 69901)

Das Recht auf Sistierung und die dadurch ausgelösten Vorgänge (Abrechnung, Konventionalstrafen usw.) sollte im Vertrag detailliert geregelt sein.

Die Sistierung eines Projekts erfolgt normalerweise im Anschluss an einen nicht ausreichend erfüllten Meilenstein.

In der anschließenden Lenkungsausschusssitzung wird die Sistierung und die Durchführung eines Projektaudits beschlossen.

Ergebnis des Projektaudits ist entweder die Projektsanierung oder der Projektabbruch.

Ergibt ein Projektaudit oder eine Projektprüfung, dass das untersuchte Projekt sein Ziel nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand erreichen kann, muss der Lenkungsausschuss entweder den Projektabbruch oder die Sanierung des Projektes beschließen.

Die Projektsanierung bedeutet eine Neuplanung unter Berücksichtigung der vorliegenden Erfahrungen.

Im wesentlichen kann sie aus einer Neudefinition des Zieles, einer Neugestaltung der Projektorganisation und aus einer Veränderung des Projektteams (bis hin zum Wechsel des Auftragnehmers) bestehen.

In den seltensten Fällen ist eine Projektsanierung von innen möglich, jedoch auch in dem Fall sind außerhalb des Projekts stehende Personen für den Erfolg unverzichtbar.