Im Gegensatz zur Projektunterbrechung ist die Sistierung der "vom Auftraggeber formell geforderte Stillstand in der Auftrags- bzw. Projektabwicklung, bei dem zunächst offenbleibt, ob der Auftrag bzw. das Projekt weitergeführt wird" (DIN 69901)

Das Recht auf Sistierung und die dadurch ausgelösten Vorgänge (Abrechnung, Konventionalstrafen usw.) sollte im Vertrag detailliert geregelt sein.

Die Sistierung eines Projekts erfolgt normalerweise im Anschluss an einen nicht ausreichend erfüllten Meilenstein.

In der anschließenden Lenkungsausschusssitzung wird die Sistierung und die Durchführung eines Projektaudits beschlossen.

Ergebnis des Projektaudits ist entweder die Projektsanierung oder der Projektabbruch.